Allgemeine Verkaufsbedingungen
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Lieferungen von Teilen, Teilesätzen, Baugruppen und zugehörigen Leistungen der AppVest Intelligent Manufacturing A.Ş. („AppVest“) an Unternehmer („Kunde“). Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn AppVest ihnen schriftlich zustimmt. Wurde ein Rahmen- oder Liefervertrag geschlossen, hat dieser Vorrang; andernfalls haben Projektangebot und Auftragsbestätigung Vorrang vor diesen Bedingungen.
2. Angebote und Aufträge
Vor der Angebotserstellung prüft AppVest die vom Kunden bereitgestellten technischen Unterlagen. Angebote gelten 30 Tage, sofern nichts anderes angegeben ist. Ein Vertrag kommt zustande, wenn AppVest die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt; E-Mail genügt. Änderungswünsche nach der Bestätigung bedürfen einer schriftlichen Änderungsanfrage und können Preis und Liefertermin beeinflussen.
3. Spezifikationen und Konstruktionsverantwortung
Der Kunde ist für vollständige und richtige Zeichnungen, Modelle, Stücklisten und Spezifikationen verantwortlich. Widersprechen sich 3D-Modell und Zeichnung, gilt die Zeichnung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Konstruktion, Werkstoffauswahl und Eignung für den vorgesehenen Einsatz liegen in der Verantwortung des Kunden. Vorschläge von AppVest aus der technischen Prüfung sind Empfehlungen; die Konstruktionsverantwortung verbleibt auch bei ihrer Übernahme beim Kunden.
4. Fertigungspartner
AppVest kann Teile bei von ihr auditierten Fertigungspartnern herstellen lassen und bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistung wie für eigene verantwortlich. Partner erhalten nur die erforderlichen Informationen und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bei Serienprojekten nennt AppVest auf Anfrage die beteiligten Partner und wechselt sie nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden.
5. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich in der Währung des Angebots zuzüglich Umsatzsteuer, Zöllen und sonstiger Abgaben, sofern nichts anderes angegeben ist. Der erste Auftrag eines Kunden ist vollständig im Voraus zu bezahlen. Für Folgeaufträge sind Rechnungen innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug kann AppVest gesetzliche Verzugszinsen berechnen und die Arbeit an offenen Aufträgen bis zum Zahlungseingang ruhen lassen. Der bestätigte Preis ist fest, es sei denn, der Kunde ändert den Umfang oder seine Angaben erweisen sich als unvollständig oder unrichtig.
6. Lieferung
Die Lieferbedingungen werden im Angebot nach Incoterms® 2020 festgelegt; der Gefahrübergang richtet sich nach der vereinbarten Klausel. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung als Fixtermine bestätigt sind. AppVest informiert den Kunden unverzüglich über absehbare Verzögerungen und deren Grund. Teillieferungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Der Kunde stellt die für Aus- und Einfuhr erforderlichen Zoll- und Endverbleibsangaben bereit.
7. Prüfung und Mängelrügen
Der Kunde prüft Lieferungen unverzüglich nach Erhalt. Transportschäden sind auf dem Lieferschein zu vermerken und innerhalb von drei Arbeitstagen zu melden. Offensichtliche Mängel und Fehlmengen sind innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb von zehn Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen, jeweils mit Beschreibung und möglichst mit Fotos oder Messergebnissen. Lieferungen ohne rechtzeitige Rüge gelten als genehmigt.
8. Gewährleistung
AppVest gewährleistet für zwölf Monate ab Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, dass Lieferungen den vereinbarten Spezifikationen und Dokumenten entsprechen. Bei berechtigten Rügen wird AppVest nach eigener Wahl und nach Abstimmung mit dem Kunden die betroffenen Teile nachbessern, ersetzen oder eine Gutschrift erteilen und die erforderlichen Kosten einschließlich des Rücktransports tragen. Auf Wunsch erstellt AppVest eine Ursachenanalyse und einen Bericht über Korrekturmaßnahmen. Nicht erfasst sind Mängel, die auf Konstruktion oder Vorgaben des Kunden, beigestellte Materialien, unsachgemäße Montage, Nutzung oder Lagerung oder normalen Verschleiß zurückgehen. Außer in dringenden Fällen zur Abwendung unverhältnismäßiger Schäden darf der Kunde Mängel nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AppVest auf deren Kosten selbst beseitigen.
9. Haftung
AppVest haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie soweit eine Haftung gesetzlich zwingend ist. Im Übrigen ist die Gesamthaftung von AppVest je Auftrag auf den Wert des betroffenen Auftrags begrenzt; für mittelbare Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust haftet AppVest nicht. Der Kunde stellt AppVest von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus seinen Konstruktionen oder Vorgaben ergeben, einschließlich Ansprüchen wegen Verletzung von Schutzrechten.
10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der zugehörigen Rechnung Eigentum von AppVest.
11. Schutzrechte und Vertraulichkeit
Vom Kunden bereitgestellte Zeichnungen, Konstruktionen und Spezifikationen bleiben sein Eigentum. AppVest und ihre Partner dürfen sie nur zur Ausführung der Aufträge des Kunden nutzen. Eigene Verfahren, Methoden und Know-how von AppVest bleiben deren Eigentum. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen während der Geschäftsbeziehung und fünf Jahre danach vertraulich. AppVest nennt den Kunden nicht als Referenz und veröffentlicht keine Bilder seiner Teile ohne seine schriftliche Zustimmung.
12. Exportkontrolle und rechtmäßige Verwendung
Der Kunde informiert AppVest vor der Übermittlung von Daten oder der Bestellung von Gütern, die der Exportkontrolle unterliegen, und stellt die erforderlichen Endverwendungs- und Endverbleibsangaben bereit. AppVest fertigt ausschließlich rechtmäßige Güter und kann Aufträge ablehnen oder aussetzen, wenn erforderliche Genehmigungen oder Unterlagen fehlen.
13. Werkzeuge und Beistellungen
Vom Kunden gesondert bezahlte Werkzeuge und Vorrichtungen gehören dem Kunden. AppVest lagert sie bis zu zwei Jahre nach dem letzten Auftrag und holt vor einer Entsorgung die Weisung des Kunden ein. Vom Kunden beigestellte Materialien müssen rechtzeitig, in geeignetem Zustand und in ausreichender Menge einschließlich eines angemessenen Ausschusszuschlags eintreffen.
14. Stornierung
Da alle Teile auftragsbezogen gefertigt werden, kann ein bestätigter Auftrag nur einvernehmlich schriftlich storniert werden. In diesem Fall vergütet der Kunde die bis zur Stornierung erbrachten Leistungen, beschafften Materialien und verbindlich eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Partnern.
15. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs wie Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks oder erhebliche Störungen der Energie- oder Materialversorgung. Fristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses. Dauert es länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Auftrag schriftlich kündigen.
16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
Für diese Bedingungen und alle darauf beruhenden Verträge gilt das Recht der Republik Türkei unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ankara. Diese Bedingungen werden auf Englisch, Deutsch und Türkisch veröffentlicht; bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Der Kunde darf Rechte aus einem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von AppVest abtreten.